Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Alms Pro solutions GmbH

 

 

1.1 Geltung der Bedingungen

 

1.2 Leistungsumfang

 

1.3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden und der Gefahrenübergang

 

1.4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

 

1.5 Lieferfristen und Kündigung

 

1.6 Haftung

 

1.7 Eigentumsvorbehalt

 

1.8  Passwörter

 

1.9 Schlussbestimmungen

 

 

 

1.1  Geltung der Bedingungen

 

1.1.1 Die Firma Alms Pro solutions GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Entgegennahme von Dienstleistungen, Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für ausgeführte Sonderbereiche (z.B. Internet) gelten die jeweiligen speziellen Bedingungen der Firma Alms Pro solutions GmbH vorrangig vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.1.2 Abweichungen oder Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in Textform wirksam.

 

1.1.3 Die Mitarbeiter sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

 

1.2  Leistungsumfang

 

1.2.1 Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie können ferner kostenlos auf elektronischem Wege abgerufen oder als schriftliches Dokument angefordert werden.

 

1.2.2 Die Alms Pro solutions GmbH  behält sich das Recht vor, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Alms Pro solutions GmbH für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen oder –ergänzungen notwendig ist.

 

1.2.3 Soweit die Firma Alms Pro solutions GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-,  Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Es besteht kein Anspruch auf die kostenlos erbrachten Dienste und Leistungen.

 

1.2.4 Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

 

1.3  Pflichten und Obliegenheiten des Kunden und der Gefahrenübergang

 

1.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden anzuzeigen.

 

1.3.2 Die Gefahr geht mit Absendung auf den Kunden über. Verzögert sich die Absendung ohne Verschulden, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Eine Versicherung  gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch. Das Transportrisiko trägt der Kunde, auch wenn die Firma Alms Pro solutions GmbH die Versandkosten übernommen hat.

 

1.3.3 Die Annahme unfreier Lieferungen an die Firma Alms Pro solutions GmbH wird ausnahmslos verweigert. Sich hieraus ergebende Kosten gehen nicht zu Lasten der Firma Alms Pro solutions GmbH.

 

1.3.4 Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist der Kunde für die Entsorgung des Verpackungsmaterials und der sich hierdurch ergebenden Kosten zuständig. Originalverpackungen sollten im Hinblick auf die Ein- und Erhaltung von Sachmangelhaftungsansprüchen  mindestens für die Dauer der Sachmangelhaftungsfrist aufbewahrt werden.

 

1.4  Zahlungsbedingungen und Zahlungsvertrag

 

1.4.1 Sofern nicht anders angegeben, gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.  Die Preise verstehen sich ab Versandort ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung.

 

1.4.2 Im Falle des Zahlungsverzugs darf die Firma Alms Pro solutions GmbH dem Kunden Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.

 

1.5  Lieferfristen und Kündigung

 

1.5.1 Die von der Firma Alms Pro solutions GmbH zugesagten Termine und Fristen sowie Nachfristen sind freibleibend im Rahmen branchenüblicher Angemessenheit. Sie werden nur bindend, wenn sie ausdrücklich in Textform als „verbindliche Lieferfrist“ vereinbart worden sind. Wird die Firma Alms Pro solutions GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen der Lieferanten behindert (z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder anderen Betriebsstörungen), so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Alms Pro solutions GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist erfolglos gesetzt hat. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

 

1.5.2 Die Firma Alms Pro solutions GmbH ist ihrerseits berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, sofern eine Vertragserfüllung durch in 1.5.1 genannte Ursachen be- oder verhindert wird, oder sich heraus eine unzumutbare Härte für die Firma Alms Pro solutions GmbH ergibt.

 

1.6  Haftung

 

1.6.1 Die Firma Alms Pro solutions GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,  Fehler der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Hardwarespezifikationen und Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der vom ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von der Sachmangelhaftung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf die betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß oder den Betrieb mit falscher Stromart, -stärke oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen sowie Brand,  Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen sowie jegliche Verarbeitungsdaten, sofern diese Umstände ursächlich für die gerügten Mängel sind. Es gilt die gesetzliche Sachmangelhaftungsfrist und diese beginnt mit Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Sachmangelhaftungsansprüche sind nicht übertragbar. Im Sachmangelhaftungsfall erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der Firma Alms Pro solutions GmbH.

 

Sämtliche Haftung der Firma Alms Pro solutions GmbH gegenüber dem Kunden wird abbedungen, soweit die Firma Alms Pro solutions GmbH Arbeiten an Hard- oder Software durchführt, die sich auch bei nachträglicher Feststellung in einem defekten, instabilen oder unzulässigen Zustand befindet oder befunden hat. Gleichermaßen scheidet in derartigen Fällen jede Haftung für Folgeschäden aus; dies gilt insbesondere für Datenverluste, die bei instabilen EDV-Systemen auftreten können. Die Datensicherung liegt in der Verantwortlichkeit des Kunden. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind somit ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht aufgetreten wäre.

 

1.6.2 Längere als die gesetzlich vorgeschriebenen Sachmangelhaftungsfristen werden von der Firma Alms Pro solutions GmbH nur weitergegeben und sind direkt gegenüber demjenigen, der diese erweiterte Sachmangelhaftung offeriert,  geltend zu machen (z.B Herstellergarantie). Von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Sachmangelhaftungsfristen bedürfen der Schriftform, Gebrauchtteile besitzen mindestens die gesetzliche Sachmangelhaftungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

1.6.3 Der Kunde hat der Firma Alms Pro solutions GmbH etwaige Mängel unverzüglich nach Ablieferung,  jedoch spätestens innerhalb von 1 Woche schriftlich mitzuteilen, soweit der Kunde Unternehmer ist. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Diese Regelung entspricht dem §377 HGB.

 

Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, den defekten Liefergegenstand mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit der genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheines an die Alms Pro solutions GmbH in einer unversehrten Originalverpackung zu senden. Solange der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er weder Nachbesserung oder Minderung verlangen  noch vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

 

1.6.4 Die Firma Alms Pro solutions GmbH hat keine Sachmangelhaftungsverpflichtungen sofern eine der nachfolgend genannten Bedingungen gilt:

 

  • Der Mangel wird nicht frist- oder formgerecht angezeigt.

 

  • Es wird nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben.

 

  • Der Kaufgegenstand wurde unsachgemäß oder grob fahrlässig be- bzw. misshandelt oder   überbeansprucht.

 

  • Der Kaufgegenstand wurde in unzulässiger Weise manipuliert.

 

  • Firmen- oder Hinweisschilder zum Kaufgegenstand fehlen oder sind beschädigt, sodass eine Identifizierung des Gegenstandes nicht mehr eindeutig möglich ist.

 

  • Es wurde gegen Vorschriften, Hinweise oder übliche bzw. im Rahmen des Verwendungszwecks vorgesehene Gebrauchsformen, verstoßen.

 

  • Der Kunde hat die Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes in angemessener oder fachgerechter Form nachweislich nicht durchgeführt.

 

  • Natürlicher Verschleiß gilt als Ursache.

 

  • Es haben Dritte, ohne schriftliche  Einwilligung der Alms Pro solutions GmbH an dem betroffenen Gegenstand  Arbeiten durchgeführt, die über die benutzer- bzw. aufgabenbezogene Nutzung hinausgehen oder spezielle Fachkenntnisse erfordern.

 

1.6.5  Spezielle Bedingungen für Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird auf die vom Hersteller angegebenen Vertrags- oder Lizenzbedingungen verwiesen. Im Zweifelsfalle gelten gesetzliche Bestimmungen, besonders der Urheberschutz. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

 

Bei Lieferung von Anwendersoftware in Form von Standard- oder Spezialsoftware wird der Liefergegenstand dem Kunden lediglich zur unbefristeten Eigennutzung überlassen. Der Quell-Code gehört nicht zum Lieferumfang,  und der Kunde verzichtet auf etwaige Ansprüche auf den Quellcode, außer dies wurde schriftlich bestimmt.

 

An Entwürfen, Beschreibungen oder anderen Unterlagen die zur gesamten Software gehören, behält die Firma Alms Pro solutions GmbH das Eigentums- oder Urheberrecht. Bei Anwendersoftware in Form von speziell für den Kunden erstellten Programmen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese Programme auch zur anderweitigen Nutzung der Firma Alms Pro solutions GmbH zur Verfügung stehen, ohne dass sich hieraus Forderungen gegenüber der Firma Alms Pro solutions GmbH ergeben.

 

Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung oder bei Verstoß gegen das Urheberrecht hat die Firma Alms Pro solutions GmbH das Recht, die gelieferte Software incl. aller zugehörigen Dokumente, Entwürfe und sonstigen Unterlagen unverzüglich vom Kunden zurück zu erhalten.

Die Firma Alms Pro solutions GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Sachmangelhaftung oder andere Garantien für das korrekte und zuverlässige Verhalten von Software nicht gegeben werden, außer es werden hierzu gesonderte Angaben in Textform gemacht. Software birgt nicht vorhersehbare Risiken, die eine generelle Angabe zu Sachmangelhaftungen verhindern.

 

1.6.6 Im Falle der Wahrnehmung des Rücktrittsrechts ist eine Rückerstattung auf die Höhe des Verkaufspreises begrenzt.

 

1.7  Eigentumsvorbehalt

 

1.7.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Alms Pro solutions GmbH, solange noch   eine Verbindlichkeit des Kunden aus beliebigem Grunde oder Rechtsgeschäft  besteht. Verpfändung oder Sicherungsbereinigung des Liefergegenstandes vor völliger vertragsmäßiger Zahlungserfüllung ist unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte hat der Kunde die Alms Pro solutions GmbH unverzüglich schriftlich hierzu zu benachrichtigen.

 

1.8  Passwörter

 

1.8.1 Der Kunde ist verantwortlich für eine angemessene Handhabung von Passwörtern, Zugangskennungen und ähnlichen sensiblen Daten. Eine Verletzung dieser Pflicht entspricht einer nicht sachgerechten Nutzung.

 

1.9 Schlussbestimmungen

 

1.9.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Alms Pro solutions GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche auf Grund dieses Vertrages ist der Sitz der Firma Alms Pro solutions GmbH.

 

1.9.2 Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist.

 

 

01.01.2019