N E W S

 

10-2021

Digitale Eingangsrechnungsprüfung

Entlasten Sie Ihre Kreditorenbuchhaltung mit der Bearbeitung der Eingangsrechnungen

Durch den Rechnungsmanager wird der komplette Prozess der Verarbeitung von Eingangsrechnungen automatisiert. Rechnungen werden elektronisch transportiert, digital freigegeben und in die Buchhaltung übernommen.

Anhand von Schlüsselinformationen der Eingangsrechnung folgt ein automatischer Buchungsvorschlag inkl. verknüpftem, digitalem Beleg. Dieser steht nun zur weiteren Bearbeitung bzw. Freigabe zur Verfügung. Durch die Texterkennung werden automatisch Lieferant, Belegnummer, Rechnungsdatum- und Betrag erkannt. Mit Hilfe der Lerndatei werden Ihnen die Buchungen vollständig und richtig vorgeschlagen. Zur Nachverfolgung kann jeder berechtigte Anwender auf die elektronisch eingelesenen Belege zugreifen.

Der Anwender wird optimal bei der Erkennung der Kreditoren und beim automatischen Buchen und Verknüpfen von Dokumenten unterstützt.

Behalten Sie mit unserem neuen Workflow-Modul die Kontrolle über all Ihre Verbindlichkeiten.

Mehr Informationen zum APsolut Eingangsrechnungsmanager finden Sie unter weitere Branchen >>>

 

04-2021

APsolut- Krematoriumsmanagement

Das APsolut-Krematoriumsmanagement bietet Ihnen eine branchenspezifische Lösung für die Verwaltung und Planung aller Prozesse eines Krematoriums im täglichen Betrieb. Die einfache Eingabe, Verwaltung und Auswertung aller für den Sterbefall relevanten Daten unterstützen Sie bei täglichen Abläufen der Kremierung. Jegliche Statusänderung im Krematorium wird Ihnen in APsolut angezeigt.

Mehr Informationen zum Krematoriumsmanagement finden Sie unter weitere Branchen >>>

 

09-2020

Die neue Kassensicherungsverordnung

Kassensysteme müssen seit dem 01.01.2020 über eine TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) verfügen. Die TSE soll sicherstellen, dass digitale Kassenaufzeichnungen nachträglich nicht manipuliert werden können. Der Gesetzgeber hat jedoch festgestellt, dass es für viele Kassenanbieter nicht möglich war, die neuen technischen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Unklar war, wie genau die TSE aufgebaut sein sollte und der Zertifizierungsprozess dauerte seine Zeit. Die Verordnung hat zwar seit dem 01.01.2020 Gültigkeit, aber der Betrieb einer bereits installierten Kasse ohne TSE wird bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet, sofern sich der Betreiber nachweislich rechtzeitig um die entsprechende Komponente bemüht hat.

Wir rüsten vorhandene Kassen mit einem amtlich zertifizierten SWISSBIT TSE Modul nach. Der Anschluss der SWISSBIT TSE erfolgt über die USB Schnittstelle und kann 20 Mio. Transaktionen speichern. Die Zertifikatslaufzeit beträgt 5 Jahre.

 

07-2020

Neues APsolut-Modul Urlaubsanträge

Der Einsatz des Moduls APsolut-Urlaubsanträge entlastet Sie bei den administrativen Tätigkeiten in der Urlaubsverwaltung. Urlaubsantragsstellung, Genehmigung und Vertretung werden über Aufgaben oder Emails durchgeführt.

Sie teilen Mitarbeiter in Abteilung und/oder Teams ein und übertragen die Entscheidungsgewalt im Urlaubsfall an Abteilungs- oder Teamleiter. Den Status des Urlaubsantrags können Sie jederzeit einsehen. Digitale Workflows sorgen für eine automatische Abwesenheitsübersicht. In Verbindung mit der Personalzeiterfassung halten Sie die Urlaubs- und Zeitkonten Ihrer Mitarbeiter immer auf den aktuellsten Stand.

Wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.

 

06-2020

Senkung der Mehrwertsteuer

im Rahmen der Konjunkturmaßnahmen in Folge der Corona-Covid19-Pandemie haben die Koalitionspartner am 03.06.2020 unter anderem die Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen.

Demnach soll der Mehrwertsteuersatz vom 1. Juli 2020 an bis zum 31.Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden. Für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes ist wie bisher der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung maßgeblich. In diesem Zusammenhang sind organisatorische Maßnahmen im Betrieb notwendig. Eine Anpassung der Steuer- und Fakturierungsmodule wird erforderlich (Ausgangsrechnungen/Standardrechnungen/ Standardbuchungen/Mietrechnungen/Anzahlungsmodelle). Bei der Umstellung sind wir Ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie uns an.

 

12-2019

Neues Kassengesetz

Das neue Kassengesetz regelt die Anwendung der elektonischen Aufzeichnungssysteme i.S. d. §146a AO. Es wurde zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet.

Ab 2020 gelten nun die verschärften Vorgaben des Gesetzes. Grundsätzlich wird ab dem 01.01.2020 eine Belegausgabepflicht eingeführt. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden.

Registrierkassen müssen außerdem fälschungssichere Speicher und Sicherheitsmerkmale aufweisen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind. Sobald Ihre Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet ist, müssen Sie dem für Sie zuständigen Finanzamt ihr Kassensystem melden. Unternehmer, die eine technisch nachrüstbare Registrierkasse besitzen, sind verpflichtet, diese bis zum 30. September 2020 nachzurüsten. Nicht nachrüstbare Kassen müssen bis Ende 2022 ersetzt werden.

 

04-2019

EuGH Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

Der EuGH hat am 14.05.2019 entschieden, dass europaweit alle Arbeitsstunden erfasst werden müssen. Ohne solche Vorkehrungen können weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung, noch die Zahl der Überstunden verlässlich ermittelt werden. Mit der APsolut-Personalzeiterfassung können Sie diese Richtlinien umsetzen. Mehr Informationen finden Sie hier Apsolut-Zeiterfassung >>>.

03-2019

APsolut Vorgangsverwaltung

Die Vorgangsverwaltung dient zur übergreifenden Organisation und Protokollierung von diversen Geschäftsprozessen, die den Ablauf eines Gesamtauftrags abbilden. Von der ersten Email bis zur letzten Rechnung werden alle Belege, Dokumente, Termine, Mails, Notizen und Aufgaben einem Vorgang zugordnet oder von dort erzeugt. Über die Terminübersichten und Workflow-Abläufe kann jeder Mitarbeiter seine zu erledigenden Aufgaben anzeigen, auswählen oder bearbeiten. Werkstatt >>>

05-2018

DSGVO in APsolut anwendbar

DSGVO ist die Abkürzung für Datenschutz-Grundverordnung. Diese ist seit dem 25. Mai 2018 auch in Deutschland direkt anwendbar. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Unternehmen müssen personenbezogene Daten z. B. dann löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Der Zweck einer Datenverarbeitung entscheidet also auf über die zulässige Dauer der Speicherung der verarbeiteten Daten. In APsolut wurden entsprechend dieser Verordnung alle datenschutzkonformen Konzepte umgesetzt.

 

04-2018

APsolut-Modul Kontoauszugsmanager

Der Kontoauszugsmanager ist komplett im APsolut-System integriert. Mit einem Klick importieren Sie die Kontobewegungen aus Ihrem Online-Banking-System in die APsolut Finanzbuchhaltung. Er erkennt offene Posten und Zahlungsläufe aus der Finanzbuchhaltung automatisch. Kontoauszugsmanager >>>

01-2018

Neues APsolut-Modul Digitaler Rechnungsaustausch

Der Einsatz des Moduls Digitaler Rechnungsaustausch vereinfacht die Rechnungszustellung per Email an dem Empfänger. Durch den elektronischen Rechnungsaustausch über APsolut werden die Rechnungen im unveränderlichen PDF-Format übermittelt. Egal ob Einzel- / Sammel- / oder Standardrechnungen – reduzieren Sie Ihre Kosten der Rechnungsbearbeitung und Portokosten. Welche Kunden noch Papierrechnungen erhalten möchten, steuern Sie über den Dokumentenaustausch. Digitaler Rechnungsaustausch >>>